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Welche Immobilien sind in der Wohngebäudeversicherung nicht versicherbar?

  • Writer: Supvora
    Supvora
  • 1 day ago
  • 3 min read
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Die Frage welche Immobilien in der Wohngebäudeversicherung nicht versicherbar sind gewinnt zunehmend an Bedeutung. Versicherer prüfen heute deutlich strenger als früher. Bauzustand, Nutzung, Lage und Risiko spielen eine zentrale Rolle.


In diesem Beitrag erfährst du, welche Immobilien grundsätzlich nicht oder nur eingeschränkt versicherbar sind, warum Versicherer ablehnen und worauf Eigentümer vor dem Abschluss achten müssen.



Was ist eine Wohngebäudeversicherung?


Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Versichert sind in der Regel fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile wie Dach, Wände, Fenster, Türen, Leitungen und Heizungsanlagen.


Nicht jede Immobilie erfüllt jedoch die Voraussetzungen für eine reguläre Absicherung.



Welche Immobilien sind nicht versicherbar?


Es gibt mehrere Kategorien von Immobilien, die Versicherer entweder vollständig ablehnen oder nur mit erheblichen Einschränkungen versichern.



Baufällige oder stark sanierungsbedürftige Immobilien


Immobilien mit erheblichem Sanierungsstau gelten als hohes Risiko. Dazu zählen Gebäude mit maroder Dachkonstruktion, defekten Leitungen, Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall oder statischen Problemen.


Ist die Immobilie nicht bewohnbar oder besteht akute Einsturzgefahr, lehnen Versicherungen den Abschluss fast immer ab.



Leerstehende Immobilien über längeren Zeitraum


Gebäude, die dauerhaft oder länger als sechs Monate leer stehen, sind häufig nicht versicherbar. Der Grund liegt im erhöhten Risiko für Vandalismus, Frostschäden, Einbruch und Leitungswasserschäden.


Viele Versicherer schließen Leerstand explizit aus oder verlangen Sonderverträge mit höheren Beiträgen.



Immobilien mit gewerblicher oder Sondernutzung


Reine GewerbeimmobilienGebäude, die ausschließlich gewerblich genutzt werden, sind in der klassischen Wohngebäudeversicherung nicht versicherbar. Dazu zählen Produktionshallen, Lagergebäude, Werkstätten oder reine Bürogebäude.


Sondernutzungen mit erhöhtem RisikoImmobilien mit Nutzungen wie Bordelle, Spielhallen, Shisha Bars, Eventlocations oder Gastronomie mit Großküche werden häufig abgelehnt oder nur über Spezialversicherungen abgesichert.



Immobilien in Hochrisikolagen


Gebäude in Hochwassergebieten, Erdrutschzonen oder Regionen mit wiederkehrenden Naturereignissen gelten als besonders risikobehaftet. In solchen Fällen ist entweder keine Versicherung möglich oder nur mit stark eingeschränktem Leistungsumfang.

Elementarschäden sind häufig vollständig ausgeschlossen.



Gebäude mit ungewöhnlicher Bauweise oder Materialien


Immobilien in Holzbauweise ohne Brandschutzkonzept, Behelfsbauten, Containerhäuser oder nicht genehmigte Anbauten stellen für Versicherer ein unkalkulierbares Risiko dar. Auch sehr alte Gebäude ohne Modernisierung der Elektrik oder Wasserleitungen sind oft nicht versicherbar.



Nicht genehmigte oder illegal errichtete Gebäude


Fehlt eine gültige Baugenehmigung oder weicht der tatsächliche Bauzustand erheblich von den genehmigten Plänen ab, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Versicherer verlangen rechtlich einwandfreie Gebäude, da sie sonst im Schadensfall keine klare Haftungsgrundlage haben.



Immobilien mit Vorschäden oder laufenden Schäden


Bestehende, nicht behobene Schäden wie Wasserschäden, Brandschäden oder gravierende Mängel führen häufig zur Ablehnung. Eine Versicherung deckt nur unvorhersehbare zukünftige Schäden ab, nicht bereits bekannte oder laufende Schadensereignisse.



Welche Immobilien sind nur eingeschränkt versicherbar?


Einige Immobilien sind grundsätzlich versicherbar, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Dazu zählen teilweise leerstehende Gebäude, Mischobjekte mit Wohn und Gewerbeanteil oder ältere Bestandsimmobilien nach technischer Sanierung. Hier verlangen Versicherer häufig Gutachten, Modernisierungsnachweise oder Risikoaufschläge.



Was können Eigentümer tun, um Versicherbarkeit herzustellen?


Eigentümer können die Versicherbarkeit durch Sanierungen, Reduzierung des Leerstands, klare Nutzungskonzepte und vollständige Dokumentation deutlich verbessern. Auch eine spezialisierte Versicherung oder ein Makler mit Fokus auf Sonderrisiken kann helfen.



Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung


Sind denkmalgeschützte Immobilien versicherbar?


Ja, aber meist nur über Spezialtarife. Der Versicherungswert und die Wiederherstellungskosten sind hier besonders relevant.


Sind Ferienimmobilien versicherbar?


Ja, sofern sie regelmäßig genutzt oder betreut werden. Dauerleerstand kann jedoch zum Risikoausschluss führen.



Fazit Welche Immobilien sind nicht versicherbar?


Nicht versicherbar sind vor allem baufällige, leerstehende, illegal errichtete oder risikoreich genutzte Immobilien. Versicherer legen großen Wert auf Zustand, Nutzung und rechtliche Klarheit. Wer frühzeitig prüft und investiert, kann die Versicherbarkeit oft wiederherstellen und langfristig absichern.

 
 
 

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